Preise

Für Schülerinnen und Schüler Berliner Musikschulen ist die Teilnahme an Ensembles und Orchestern immer kostenlos, hier bekommen Sie einen Überblick über unsere vielfältigen Ensembles.

Für alle diejenigen, die keinen Vertrag mit einer Berliner Musikschule haben, ist der Einzel-, Kurs- und Ensembleunterricht kostenpflichtig

Preise

Das Entgelt beträgt für instrumentalen und vokalen Einzelunterricht
92,00 Euro monatlich für 60 Minuten wöchentlich - im Jahr 1.104,00 €
69,00 Euro monatlich für 45 Minuten wöchentlich - im Jahr    828,00 €
46,00 Euro monatlich für 30 Minuten wöchentlich - im Jahr    552,00 €

 

Das Entgelt für 2-3 Teilnehmende beträgt
62,67 Euro monatlich für 60 Minuten wöchentlich - im Jahr 744,00 €
47,00 Euro monatlich für 45 Minuten wöchentlich - im Jahr 564,00 €
31,33 Euro monatlich für 30 Minuten wöchentlich - im Jahr 372,00 €

 

Das Entgelt für Gruppenunterricht (ab 4 Teilnehmende) beträgt
40,00 Euro monatlich für 60 Minuten wöchentlich - im Jahr 480,00 €
30,00 Euro monatlich für 45 Minuten wöchentlich - im Jahr 360,00 €
20,00 Euro monatlich für 30 Minuten wöchentlich - im Jahr 240,00 €

 

Das Entgelt für Ensemble/Kursunterricht beträgt

90 Min. - monatlich 19,33; im Jahr 232,00 Euro
75 Min. - monatlich 16,11; im Jahr 193,33 Euro
60 Min. - monatlich 12,88; im Jahr 154,67 Euro
45 Min. - monatlich 9,66; im Jahr 116,00 Euro

Ensembleunterricht oder Kurse werden in der Regel mit mindestens 10 Teilnehmenden aufgefüllt und sind in der Regel ab 10 Teilnehmenden und zwei Auftritten im Jahr auf Antrag entgeltfrei.

  • Entgelt für Kurse der Elementaren Musikpädagogik à 60 Min./Woche: 243, 60 € im Jahr (ausgenommen Instrumentenkarussell)
  • Entgelt für Kurse im Rahmen einer Schulkooperation à 45 Min./Woche je nach Kurs 18,- bis 30,-€ monatlich

 

Die Begleitperson/Assistenz für Besucher_innnen mit Behinderungen, die diese zum Besuch von Musikschulkursen benötigen, müssen keine Kursgebühr zahlen. Der Nachweis erfolgt über den Schwerbehindertenausweis.

 

Mietinstrumente
In begrenztem Maße kann die Musikschule Mietinstrumente zur Verfügung stellen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Unterrichts-vertrages mit der Musikschule.

Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt in der Regel 8,00 €, für Blasinstrumente monatlich 10,00 €. Die Instrumente sind für die Dauer der Ausleihzeit zu versichern. Die Kosten zur Erhaltung der Spielbarkeit trägt der/die Entleihende.

 

Wir empfehlen vor dem Kauf eines Instrumentes den Rat eines Fachlehrers in Anspruch zu nehmen.

 

 

Ermäßigung
Es ist möglich, eine Ermäßigung zu beantragen. Einen Antrag auf Entgeltermäßigung aus sozialen Gründen finden Sie hier. Bitte fügen Sie dem Antrag einen Einkommensnachweis und eine Mietbescheinigung bei!

 

Mit dem Bildungsgutschein werden Kinder mit monatlich 10 € gefördert. Anträge können Eltern stellen, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, also

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insbesondere

  • Arbeitslosengeld II oder
  • Sozialgeld beziehen,
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG,
  • Sozialhilfe,
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld bekommen.

Die Eltern legen einer fördernden Stelle ihren Unterrichtsvertrag mit der Musikschule vor. Manchmal will die Stelle auch ein Schreiben von der Musikschule bekommen, mit dem das Unterrichtsverhältnis bestätigt wird.

Die Eltern erhalten  einen Bewilligungsbescheid von der fördernden Stelle. Die fördernde Stelle zahlt den Betrag direkt auf das Personenkonto der Musikschule.

 

Förderverein der Leo Kestenberg Musikschule
Wenn die Entgeltermäßigung der Musikschule nicht ausreicht, kann der Förderverein der Musikschule vielleicht helfen. Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link.

 

 


Unterrichtsanfrage für Einzel- und/oder Gruppenunterricht
zur Zeit bitte per E-Mail kontakt@lkms.de